Nach der Taufagende der Evang.-Luth. Kirche werden Menschen „im Namen“ Gottes getauft. So steht es in der Taufagende:
„N. N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Jesus sagt jedoch im „Taufbefehl“ (Mt 28,19): „Tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Wörtlich: „Tauft in den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes hinein“. Ein „Taufen auf den Namen“ ist etwas völlig anderes als ein „Taufen im Namen“.
„Taufen im Namen“ heißt: „Taufen im Auftrag von …“ bzw. „in der Vollmacht von …“. Doch das Taufen ist mehr als ein Verwaltungsakt.
„Taufen auf den Namen Jesu Christi“ ist dagegen eine Übereignung an Jesus. Dabei wird der Täufling sozusagen in den Namen Jesu hinein, also in die „Identität Jesu“ hinein getauft. Der Mensch wird in der Taufe – so Dietrich Bonhoeffer – „Eigentum Christi. Der Name Jesu Christi wird über dem Täufling genannt, der Mensch wird damit dieses Namens teilhaftig, er wird ‚in Jesum Christum‘ hineingetauft (εἰς; Röm 6,3; Gal 3,27, Mt 28,19). Nun gehört er zu Jesus Christus. Er ist der Herrschaft der Welt entrissen und ist Christi Eigentum geworden.“
Die EKD fügt noch hinzu: „Für reformiert geprägte Gemeinden im Bereich der UEK ist jedoch auch die dort schon immer herkömmliche Fassung ‚auf den Namen‘ möglich.“ Die Reformierten sind beneidenswert. Die haben es verstanden!
Ausführlicher sind diese Anmerkungen zur Taufe und zur Taufagende unter „Impulse“ und hier in einer pdf-Datei.
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